Ausbildung in Teilzeit

Ausbildung Kaufleute für Büromanagement in Teilzeit

Die RKiSH bietet die Ausbildung neben Vollzeit auch in Teilzeit an.
Um die Ausbildung in Teilzeit durchführen zu können, müssen laut dem Berufsbildungsgesetz gemäß § 8 bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt zum Beispiel die Betreuung eines Kindes oder pflegebedürftiger naher Angehöriger. Wenn eine Person aufgrund einer Behinderung die regelmäßige tägliche beziehungsweise wöchentliche Ausbildungszeit nicht erbringen kann, ist dies ebenfalls ein berechtigter Grund für eine Ausbildung in Teilzeit.

Grundsätzlich werden bei der Teilzeitausbildung zwei Varianten angeboten. Bei beiden Varianten wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert und die Ausbildungsvergütung prozentual an der Arbeitszeit bemessen. Dabei sind weniger Arbeitstage in der Woche oder weniger Stunden pro Tag möglich.

Die erste Variante ist die Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Ausbildung dauert somit drei Jahre und die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 und maximal 30 Wochenstunden. Dabei wird die Vermittlung der Ausbildungsinhalte an die verkürzte Arbeitszeit angepasst.
Die zweite Variante ist die Teilzeitausbildung mit einer Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr. Dieses Teilzeitmodell berechtigt dazu, die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts auf mindestens 20 Wochenstunden zu verkürzen.

Der Besuch der Berufsschule kann bei beiden Modellen nicht abgekürzt werden und muss in Vollzeit erfolgen.
Mit der Teilzeitausbildung möchte die RKiSH vor allem jungen Müttern und Vätern sowie Menschen mit einer Behinderung, die keine Möglichkeit für eine volle Arbeitszeit haben, die Chance auf eine qualitative Ausbildung geben. Gleichzeitig können dadurch auch die Voraussetzungen für die Sicherung des Familienunterhalts geschaffen werden.

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