Arbeitszeitorganisation im Einsatzdienst

Arbeitszeitorganisation im Einsatzdienst

Die Vollzeit-Arbeitszeit im Einsatzdienst umfasst bei der RKiSH gemäß Tarifvertrag 48h/Woche inklusive Bereitschaftszeit und Pausen. Üblicherweise entsteht meist eine 4-Tage Woche, wobei die Schichtlängen je nach Wache und Fahrzeug variieren können. Unser erklärtes Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, von Freizeitaktivitäten und Schichtdienst bestmöglich zu gestalten.

Jahresdienstplan

Den Dienstplan bekommen die Mitarbeiter spätestens im November des Vorjahres für das gesamte darauffolgende Jahr. Dabei hat jede Wache die Möglichkeit den Rahmen hierfür nach eigenen Neigungen zu gestalten. Wir haben Wachen mit mehreren Diensten am Stück für einen längeren Freiraum im Anschluss und auch welche mit eher gestückelten Diensten. Die Vereinbarkeit mit dem Arbeitszeitgesetz und dem dienstlichen Betrieb wird hierbei durch den Betriebsrat und die Geschäftsführung sichergestellt. Generell gilt: Frei heißt auch frei!

Transparenz und Mobilität

Dienstplan-Infos sofort und überall einsehen: Mit unserem SelfService-Tool können Mitarbeiter von jedem Ort und jedem Endgerät auf ihre Dienstpläne zugreifen, ihr Arbeitszeitkonto oder ihre Urlaubstage checken und auch nachsehen, wer für einen Diensttausch in Frage kommt. Für Überstunden müssen keine lästigen Formulare ausgefüllt werden. Sie werden einfach per Smartphone übermittelt.

Teilzeit

Teilzeitverträge sind bei uns seit Langem gelebte Praxis. Einen Antrag für die Veränderung der Arbeitszeit kann jeder fertig ausgebildete Kollege stellen, welcher dann seitens der Geschäftsführung und dem Betriebsrat geprüft wird. Neuverträge bei Einstellungen bieten wie ab 24h/Woche, wobei die Gesamtstunden unter Umständen auch über das Jahr flexibel verteilt werden können.

Arbeitszeitkonto

Um ein höheres Maß an Flexibilität zu erreichen, arbeiten wir mit einem Arbeitszeitkonto (AZK). Das AZK darf bei uns höchstens ein Minus von einer Wochenarbeitszeit und ein Plus von drei Wochenarbeitszeiten betragen. Das bedeutet, dass sich der Kontostand eines Mitarbeiters mit einer 48 Stundenwoche zwischen -48 und +144 Stunden befinden darf. So wird unter anderem das Tauschen von Diensten ermöglicht.

Vertretungsdienste

Da wir in der RKiSH aufgrund unserer Qualitätsansprüche weitestgehend auf Aushilfen verzichten, sind im Jahresdienstplan Vertretungsdienste hinterlegt. Diese dienen der geplanten Dienstübernahme bei Urlaub o. Ä. der anderen Kollegen und werden möglichst frühzeitig bekannt gegeben. Wenige Male im Jahr wird man für kurzfristige Vertretungen durch zum Beispiel Krankheitsausfälle eingeteilt. Wenn ein Mitarbeiter für einen anderen einspringen muss, erhält er, je nach Kurzfristigkeit, einen Vergütungsaufschlag zwischen 15 und 30 Prozent. Wer einen Dienst in der geplanten Rufbereitschaft übernimmt, erhält 30 Prozent Aufschlag inkl. der Wegezeit zur Rettungswache, zusätzlich zur tariflich festgelegten Stundengutschrift für Rufbereitschaften.

Diensttausch

Ein Diensttausch oder auch gänzliches Weggeben des Dienstes ist kein Problem, solange die Grenzen des Arbeitszeitkontos beachtet werden.

Fortbildungen
Die RKiSH führt die Fortbildungen der Einsatzdienstmitarbeiter größtenteils an den beiden Standorten der eigenen Akademie in Heide und Pinneberg durch. Geplante Fortbildungstage sind selbstverständlich Arbeitszeit und gehen üblicherweise von 09:00 - 16.30 Uhr. Für die Fahrten zur Akademie stehen in der Regel Dienstfahrzeuge zur Verfügung.

Sonderurlaub

Auch längerer unbezahlter Urlaub, um zum Beispiel einmal die Welt zu bereisen, ist bei uns nach einer Einzelfallentscheidung möglich. Alternativ kann auch über einen befristeten Teilzeitvertrag gesprochen werden, so dass z. B. zunächst Stunden aufgebaut und später bei fortlaufender Bezahlung im Freizeitausgleich wieder abgebaut werden.

Pausen

Zwischen fünf bis sieben Stunden nach Dienstbeginn gibt es in jeder Schicht einen festen Pausenkorridor. Kann die Pause, nur bedingt durch einen Notfalleinsatz, nicht innerhalb des Korridors genommen werden, holt der Mitarbeiter sie im Anschluss nach – und erhält darüber hinaus eine Arbeitszeitgutschrift von bis zu einer Stunde.
Rettungswachenwechsel
Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, einen Versetzungsantrag auf andere Rettungswachen der RKiSH zu stellen. So besteht beispielweise die Möglichkeit nach einem Wohnortwechsel auf einer anderen, näheren Wache zu arbeiten. Versetzungsanträge können natürlich auch geändert oder zurückgezogen werden.

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